Gesetz

Wenn man Zehntausend Vorschriften erlässt, vernichtet man jede Achtung für das Gesetz.

Winston Churchill

Der Wortherkunft gemäß bezeichnet der Ausdruck Gesetz etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man insbesondere den Vorgang der Gesetzgebung, der aus der entsprechenden der Legislative zugewiesenen Gesetzgebungskompetenz folgt, auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung als der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch die Gerichte (Judikative) und dem Gesetzesvollzug durch die Verwaltungsbehörden (Exekutive). Laut Duden ist das Gesetz „eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift“.[1] Von dem Verb setzen leitet sich zudem der Begriff des positiven Rechts ab.

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